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Die Finanzierung ist einer der drei Teilbereiche der Finanzwirtschaft und umfasst alle betrieblichen Prozesse zur Bereitstellung und Rückzahlung der finanziellen Mittel, die für Investitionen benötigt werden.
Darunter fallen alle Maßnahmen von der Beschaffung bis zur Rückzahlung finanzieller Mittel sowie die damit verbundene Gestaltung der Zahlungs-, Informations-, Mitbestimmungs-, Kontroll- und Sicherungsbeziehungen
zwischen Unternehmen und Kapitalgebern.
Die Finanzierungsformen lassen sich nach der Mittelherkunft (Außenfinanzierung bzw. Innenfinanzierung) und gleichzeitig nach
der Rechtsstellung der Kapitalgeber (Eigenkapitalgeber bzw. Fremdkapitalgeber) gliedern, so dass sich eine Zwei-mal-zwei-Matrix ergibt:
* Außenfinanzierte Fremdfinanzierung = Kreditfinanzierung
* Außenfinanzierte Eigenfinanzierung = Beteiligungsfinanzierung
* Innenfinanzierte Eigenfinanzierung = Selbstfinanzierung
* Innenfinanzierte Fremdfinanzierung = Finanzierung aus Rückstellungen
Factoring ist grundsätzlich eine Form des Outsourcing. Dabei werden die Forderungen eines Unternehmens oder ein Ausschnitt
daraus an die Factoring-Gesellschaft verkauft und im Gegenzug erhält man die sofortige Zahlung des Kaufpreises.
Meist werden 90 Prozent bevorschusst. Die restlichen 10 Prozent werden ausbezahlt, wenn der Debitor die Rechnung begleicht oder zahlungsunfähig wird.
Beim Factoring handelt es sich um einen „true sale“, das heißt, die Factoring-Gesellschaft wird Eigentümerin der Forderung
und hat damit auch das Ausfallrisiko.
Vertikale Finanzierungsregel, Eins-zu-Eins-Regel, Horizontale Finanzierungsregel, Eigenkapital, langfriestiges Fremdkapital.
Die Kapitalbedarfsplanung erstreckt sich über einen Prognosezeitraum von mehreren Jahren. Geplant wird für Jahre und als
Recheneinheit werden die Bilanzbestände verwendet.
Werden alle Kapital benötigende Wirtschaftssubjekte den Kapital gebenden Wirtschaftssubjekten gegenüber gestellt,
so ist es von volkswirtschaftlichem Interesse, dass der Transfer des Kapitals von den Kapitalanbietern zu den das Kapitalnachfragern
mit möglichst geringen Reibungsverlusten einhergeht, damit die knappe Resource „Kapital“ dort alloziert wird, wo sie
den größten gesamtwirtschaftlichen Nutzen erwirtschaftet. Durch Minimierung der Transaktionskosten, durch zum Beispiel
effizientere Finanzierungsmöglichkeiten an Börsen (direkte Finanzierung) oder mit Banken (Skaleneffekte der Finanzintermediäre),
kann daher ein Wohlfahrtsgewinn erzielt werden.
Das Darlehen (auch: der Darlehensvertrag, alternative Schreibweise Darlehn und Darlehnsvertrag) ist ein schuldrechtlicher Vertrag,
durch den dem Darlehensnehmer Geld (Banknoten, Münzen, Giralgeld) oder vertretbare Sachen (Sachdarlehen) auf Zeit zum Gebrauch überlassen werden.
Zur Sicherung eines Kredites können durch den Darlehensnehmer Sicherheiten gestellt werden, wie z. B. Sicherungsübereignung von Sachen,
Abtretung von Forderungen, Bürgschaft eines Geschäftsführers und Grundschulden. Der schuldrechtliche Vertrag,
der für die dinglichen Sicherungsgeschäfte den Rechtsgrund (die causa) bildet, ist die Sicherungsabrede und nicht der Darlehensvertrag.
Der Effektivzins ist ein ausgezeichneter Kostenindikator bei der Suche nach preisgünstigen Darlehen.
Es gibt gesetzliche Regelungen zur Berechnung des Effektivzinses. Für eine genaue Berechnung lässt sich jedoch auch sehr gut
die klassische Rentenrechnung einsetzen, wenn Betrag und Zeitpunkt aller mit dem Darlehen verbundenen Ein- und Auszahlungen
vom Darlehensanbieter abgefragt werden können:Auszahlungen, Einzahlungen, Versicherungskosten, Restschuld, Gebühren, Verzugszinsen, Immobiliendarlehen.
Die Finanzierung ist einer der drei Teilbereiche der Finanzwirtschaft und umfasst alle betrieblichen Prozesse zur Bereitstellung und Rückzahlung der finanziellen Mittel, die für Investitionen benötigt werden.
Darunter fallen alle Maßnahmen von der Beschaffung bis zur Rückzahlung finanzieller Mittel sowie die damit verbundene Gestaltung der Zahlungs-, Informations-, Mitbestimmungs-, Kontroll- und Sicherungsbeziehungen
zwischen Unternehmen und Kapitalgebern.
Die Finanzierungsformen lassen sich nach der Mittelherkunft (Außenfinanzierung bzw. Innenfinanzierung) und gleichzeitig nach
der Rechtsstellung der Kapitalgeber (Eigenkapitalgeber bzw. Fremdkapitalgeber) gliedern, so dass sich eine Zwei-mal-zwei-Matrix ergibt:
* Außenfinanzierte Fremdfinanzierung = Kreditfinanzierung
* Außenfinanzierte Eigenfinanzierung = Beteiligungsfinanzierung
* Innenfinanzierte Eigenfinanzierung = Selbstfinanzierung
* Innenfinanzierte Fremdfinanzierung = Finanzierung aus Rückstellungen
Factoring ist grundsätzlich eine Form des Outsourcing. Dabei werden die Forderungen eines Unternehmens oder ein Ausschnitt
daraus an die Factoring-Gesellschaft verkauft und im Gegenzug erhält man die sofortige Zahlung des Kaufpreises.
Meist werden 90 Prozent bevorschusst. Die restlichen 10 Prozent werden ausbezahlt, wenn der Debitor die Rechnung begleicht oder zahlungsunfähig wird.
Beim Factoring handelt es sich um einen „true sale“, das heißt, die Factoring-Gesellschaft wird Eigentümerin der Forderung
und hat damit auch das Ausfallrisiko.
Vertikale Finanzierungsregel, Eins-zu-Eins-Regel, Horizontale Finanzierungsregel, Eigenkapital, langfriestiges Fremdkapital.
Die Kapitalbedarfsplanung erstreckt sich über einen Prognosezeitraum von mehreren Jahren. Geplant wird für Jahre und als
Recheneinheit werden die Bilanzbestände verwendet.
Werden alle Kapital benötigende Wirtschaftssubjekte den Kapital gebenden Wirtschaftssubjekten gegenüber gestellt,
so ist es von volkswirtschaftlichem Interesse, dass der Transfer des Kapitals von den Kapitalanbietern zu den das Kapitalnachfragern
mit möglichst geringen Reibungsverlusten einhergeht, damit die knappe Resource „Kapital“ dort alloziert wird, wo sie
den größten gesamtwirtschaftlichen Nutzen erwirtschaftet. Durch Minimierung der Transaktionskosten, durch zum Beispiel
effizientere Finanzierungsmöglichkeiten an Börsen (direkte Finanzierung) oder mit Banken (Skaleneffekte der Finanzintermediäre),
kann daher ein Wohlfahrtsgewinn erzielt werden.
Das Darlehen (auch: der Darlehensvertrag, alternative Schreibweise Darlehn und Darlehnsvertrag) ist ein schuldrechtlicher Vertrag,
durch den dem Darlehensnehmer Geld (Banknoten, Münzen, Giralgeld) oder vertretbare Sachen (Sachdarlehen) auf Zeit zum Gebrauch überlassen werden.
Zur Sicherung eines Kredites können durch den Darlehensnehmer Sicherheiten gestellt werden, wie z. B. Sicherungsübereignung von Sachen,
Abtretung von Forderungen, Bürgschaft eines Geschäftsführers und Grundschulden. Der schuldrechtliche Vertrag,
der für die dinglichen Sicherungsgeschäfte den Rechtsgrund (die causa) bildet, ist die Sicherungsabrede und nicht der Darlehensvertrag.
Der Effektivzins ist ein ausgezeichneter Kostenindikator bei der Suche nach preisgünstigen Darlehen.
Es gibt gesetzliche Regelungen zur Berechnung des Effektivzinses. Für eine genaue Berechnung lässt sich jedoch auch sehr gut
die klassische Rentenrechnung einsetzen, wenn Betrag und Zeitpunkt aller mit dem Darlehen verbundenen Ein- und Auszahlungen
vom Darlehensanbieter abgefragt werden können:Auszahlungen, Einzahlungen, Versicherungskosten, Restschuld, Gebühren, Verzugszinsen, Immobiliendarlehen.
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Autoversicherung… Warum?
Das Auto stellt ohne Zweifel eines der wichtigsten Konsumgüter in der Gunst deutscher Haushalte dar. Der Besitz eines Autos bringt viele Vorteile mit sich: Man kann den Arbeitsplatz auch in anderen Regionen der Republik schnell und bequem erreichen und so umständliche Verbindungen der öffentlichen Verkehrsmittel vermeiden. Mit einem Kraftfahrzeug sind jedoch auch verschiedene Risiken verbunden. Aus diesem Grund sollte jeder Autofahrer sein Auto versichern. In Deutschland müssen alle Autos versichert werden, andernfalls kann man ein Auto ohne Versicherung nicht in das Straßenverkehr setzen und sogar nicht auf einer öffentlichen Straße parken. Sollte ein Auto ohne Versicherung gefahren werden, wird die Polizei dafür sorgen, es stillzulegen. Der Fahrer wird daher nicht nur eine Strafe zahlen, sondern auch zu Fuß gehen oder mit Verkehrsmittel fahren müssen!
Wie die beste Lösung finden!
Der Abschluss einer Autoversicherung ist in Deutschland obligatorisch, daher sollte man sich über die verschiedenen Möglichkeiten informieren. Bevor Sie sich auf der Suche nach der besten Lösung begeben, sollten Sie sich im Klaren sein, welche Art von Autoversicherung Sie benötigen. Sie sollten nämlich die unterschiedlich hohen Prämien beachten, die Sie bezahlen werden. Um die beste Lösung für Ihren Bedarf zu finden, sollten Sie zuerst definieren, welche Art von Auto Ihr Kraftwagen ist:, d.h. Sie müssen angeben, ob es ein altes oder neues Auto ist und ob es sich um ein Flash- Sport- Auto oder ein ordinären Wagen handelt. Der Preis einer Autoversicherung hängt daher von einer großen Menge Varianten ab. Man kann darüber hinaus die deutsche Autoversicherung in verschiedenen Teilen ablegen:
Haftpflichtversicherung:
• ist gesetzlich verpflichtet
• deckt die Schäden ab, die durch einen Verkehrsteilnehmer verursacht werden.
Freiwillige Kasko-Versicherung:
• Bietet Zusatzleistungen, d.h. sie deckt die Schäden ab, die am Auto des Schadensverursachers verursacht werden.
Die Kasko-Versicherung enthält: Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung.
Teilkaskoversicherung:
• Deckt Schäden ab, die durch Diebstahl, Sturm, Hagel, Blitz, Glasbruch und Wildunfälle verursacht werden.
Vollkaskoversicherung:
• Deckt die gleichen Schäden des Teilkaskos ab und zusätzlich Vandalismus und die selbstverschuldeten Unfälle.
Die Sicherheit für Sie und Ihr Auto ist mit unserer Vollkasko-Versicherung immer
garantiert. Sie sind in allen Fällen eines Schadens abgesichert und mit der Formel
„Vollkasko Clever“ bekommen Sie auch ein Geschenk: Sonder-Rabatt von 10%. Empfehlenswert
bei fabrikneuen und kostbaren Fahrzeugen. Mit unseren Zusatztarifen haben Sie die
Möglichkeit die günstigste Tarife für Sie zu schaffen:
• Nix-Passiert-Tarif: Sie können diesen Tarif wählen, wenn Sie:
- Schadenfreiheit 6 haben;
- 24 Jahre alt sind;
- Unfallfrei im letzen Jahr waren.
Sie bekommen einen Unfall pro Jahr geschenkt, d. h. wenn Sie einen Unfall haben,
bewahren Sie die gleiche Schadenfreiheitsklasse.
• Schutzbrief: In ganz Europa bleiben Sie nicht allein. Sie bekommen
Hilfe und müssen nichts bezahlen wenn Sie im Ausland sind (z.B. Pannenhilfe, Rücktransport
von Kranken, Hotelübernachtung u.a.).
• Familienschuzt „Kind & Kegel“: Wenn die ganze Familie das gleiche
Auto benutzt, sind alle Mitglieder (selbst Haustiere) abgesichert. Sie bekommen
immer das Geld, auch wenn Sie die Schuld haben und die erbrachten Leistungen steigen
um 50% mit mindestens zwei Personen im Auto.
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